Muh-Tiger | 17. Mär, 18:26
eBay
Das wird sich möglicherweise ändern.
Für eine Verkäuferin, ein Handelsunternehmen, haben wir eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Köln erwirkt. Diese Verfügung verpflichtet ebay unmittelbar, offensichtlich beleidigende und herabsetzende Äußerungen zu löschen - und zwar ohne Zustimmung des Käufers. [...]
Quelle: Lawblog/U. Vetter
Ich glaube, dass könnte den einen oder anderen interessieren. Es werden wohl die wenigsten gewerblich bei eBay handeln, doch kann manchmal schon eine schlechte Bewertung dazu führen das ein Käufer abspringt. Verkauft man mehrer Sachen gleichzeitig (wie z.B. ich zur Zeit eine komplette LP-Sammlung), dann kann ein Käufer der verschiedene Auktionen gewonnen hat auch ebensoviele Bewertungen abgeben.
Konkretes Beispiel: Jemand kauft bei mir 4 LPs, obwohl nur ein Handel stattfindet, kann er dafür vier Bewertungen abgeben. Auch wenn 3 LPs völlig in Ordnung waren und nur die vierte mangehaft war, könnte er mir also 4 negative Bewertungen verpassen.
Zu unrecht verpasste Negativbewertungen löschen zu lassen ist recht schwierig. Jetzt scheint es so, als wenn Käufer und Verkäufer gegenüber eBay ein wenig gestärkt werden. Ob es in der Praxis dann auch so ist, wird sich zeigen.
Trackback URL:
https://muhtiger.twoday.net/stories/577269/modTrackback