Muh-Tiger | 3. Feb, 14:54
Sinnfreiheit für Fortgeschrittene
Wie ich grade einem Fachblatt entnehme, ist seit dem 1. Januar 2005 das neue TKÜV 4.1 in Kraft. TKÜV steht hierbei für Telekommunikation Überwachungsverordnung, Version 4.1
Und was heißt das jetzt genau? Das bestimmte Behörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Kripo, BKA, u.a.) mit richterlicher Genehmigung E-Mail-Konten überwachen dürfen. Ja genau, wenn z.B. das BKA davon ausgeht das ich ein Terrorist bin, dann dürfen die alle meine E-Mails abfangen und mitlesen. Die dürfen die sogar speichern und ausdrucken und rumzeigen. Stört mich nicht, ich bin ja kein Terrorist.
Aber selbst wenn ich einer wäre, dann würde ich die mal eben herzlich auslachen. Denn mir fallen ad hoc 22 Möglichkeiten ein diese E-Mail-Überwachung auszuhebeln. Denn dieses Gesetz beschränkt sich natürlich nur auf deutsche E-Mail-Anbieter (Freenet, GMX, Strato, Web.de, usw). Meine Hotmail-Konten sind also nicht davon betroffen, da kann ich dann munter weiterhin die Pläne zum Anschlag auf das Bunte-Kanzleramt verschicken.
Nun gut, die könnten natürlich auch noch den Datenstrom direkt bei meinen Internet-Anbieter abfangen. Was macht der schlaue Terrorist dann da? Ja genau, er benutzt PGP. Dann bekommen die Überwacher nämlich nur einen Haufen nutzlosen Datenmülls zu sehen. Sollte ich mit PGP nicht zurecht kommen, dann stehen mir noch mindestens 10 weitere Verschlüsselungsmethoden zur Verfügung.
Die ganzen anderen Alternativen zu deutschen E-Mail-Anbietern (z.B. eigener E-Mail-Server) lasse ich jetzt einfach mal weg. Denn Fakt ist, dieses Gesetz ist so nutzlos wie eine Geschwindigkeitskontrolle in der West-Sahara.
Die RegTP (Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post), welche für die Umsetzung der technischen Überwachungsmaßnahmen betraut ist, reagiert auf solche Kritik mit einem lässigen Schulterzucken. Aber es ist ja auch nicht Aufgabe der RegTP die Logik zu verstehen, sie müssen nur die Vorgaben für die technische Infrastruktur erstellen und überwachen.
Und da sind wir dann auch schon bei dem Übel welches so manchem E-Mail-Anbieter getroffen hatte. Denn betroffen von den Gesetz sind alle Internet-Provider die mehr als 1.000 Kunden haben und auch E-Mail-Accounts anbieten. Demnach also auch Webhoster, egal ob groß oder klein.
Das Übel kommt in Form von Investitionen in Hard- und Software die zur Überwachung notwendig ist. Denn die Kosten für die notwendige Hard- und Software muss der Anbieter selber tragen. Große E-Mail-Anbieter wie Freenet und GMX gaben an, dass sie mehr als 100.000€ investiert haben. Die Folgekosten für Wartung betragen angeblich um die 15.000€ im Jahr. Selbst wenn ein E-Mail-Anbieter nur wenige tausend Kunden hat und keine umfangreiche Software installieren muss, so kommt er nicht um die Anschaffung der vorgeschriebenen Hardware rum. Zur Zeit gibt es aber nur einen Anbieter für die benötigte Hardware und der will immerhin noch 5.000€ für das Kasterl haben.
Ich überlege grade, ob man die Bunte-Regierung irgendwie verklagen kann. Denn das grenzt doch schon sehr an Unzurechnungsfähigkeit.
Lieber Herr Bunter Kanzler, sehr verehrtes Debilen-Kabinett. Wenn ihr schon Gesetze macht, dann versucht doch mal Gesetze zu machen die nicht so viel Geld kosten. Es stört ja niemanden wenn jedes Jahr unzählige Gesetze zu Stande kommen die am Ende völlig sinn- und wirkungsfrei sind. Es stört ja auch keinen, dass man sich irgendwann gar nicht mehr im Dschungel der Gesetze zu recht findet.
Schön wäre es aber, wenn nicht jedes Gesetz uns so tief in die Tasche greifen würde. Dabei gibt es doch so viele Dinge die man recht kostengünstig umsetzen kann. Wie wäre es denn mal mit einer Kürzung der Abgeordnetendiäten? Kostet nix, geht ganz schnell und spart sogar noch was.
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