Muh-Tiger | 21. Apr, 03:18
@night
Ich frage mich, auf welchem Brett so mancher durchs Internet surft.
Ist Voodoozauber strafbar?
Kann man mich wegen Totschalg oder Körperverletzung belangen wenn jemand an einem Herzinfarkt stirbt nur weil er Dinge liest die er nach eigenen Angaben eigentlich nicht liest? (Ein paar Interpunktionen. Bitte nötigenfalls selber einsetzen: ..... ,,,,, ::::: ----- ????? !!!!!)
"So What?" ist ein schönes Motto
Heute Nacht ein paar tolle Fotos gemacht. Hoffe ich doch zumindest. Noch sind sie auf der Speicherkarte.
Und damit das mit dem Herzinfarkt auch klappt: dreist, Innillillenzverweigerer, Hassprediger, §130 StGB-Kandidat*
Bei uns gibt es ein Voodoomuseum. N2MS: Dringend mal hingehen und schaun ob die auch Lehrgänge abhalten
* §130 Volksverhetzung
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet [...]
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen
Bezugspunkt
Deshalb werde ich heute bei Herrn Strache (der narrische mit den Plakaten)
http://www.mister-tuerkenzelt.de.vu
anrufen und ihn fragen warum er "nix gegen Voodoo" macht.
"Wien darf nicht Haiti werden !"
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